Förderprogramme für Gründerinnen und Gründer und junge Unternehmen
Neugründungen von Unternehmen oder die Übernahme bestehender Betriebe verlangen nicht nur eine gute Geschäftsidee am Anfang. Auch die Umsetzung sämtlicher nötiger Schritte bis hin zum florierenden Geschäft muss genauestens und zielsicher geplant sein. Mit einer fundierten Beratung durch einen Unternehmensberater geht vieles leichter vonstatten. Darum kann es durchaus sinnvoll sein, einen freien Unternehmensberater in den Unternehmensaufbau mit einzubinden. Durch die Beantragung einer Beratungsförderung können die Kosten dieser Betreuung erheblich gesenkt werden.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Sie möchten in die Selbständigkeit starten? Dann bietet das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW die Möglichkeit einer Teilkostenübernahme für Beratungsleistungen. Sprechen Sie uns in der Vorgründungsphase an. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir den Antrag.
Förderung von Unternehmensberatung für KMU
Sie sind bereits selbstständig?
Dann bietet das Programm zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU die Möglichkeit einer Teilkostenübernahme für Beratungsleistungen. Gefördert werden kleine und mittelständische Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten.
Sprechen Sie uns an. Wir erläutern Ihnen das Programm, die Antragstellung und den Ablauf. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Als anerkannter Regionalpartner führen wir mit Ihnen dieses Gespräch.
Gründungsstipendium NRW zu vergeben
Die Initiative „Neue Gründerzeit NRW“ zur Förderung des Gründungsgeschehens erhält einen neuen Baustein: Das NRW-Gründungsstipendium. Gründerinnen und Gründer können mit monatlich 1.200 Euro bis zu ein Jahr lang gefördert werden. Das Land will ihnen so den Rücken freihalten, damit sie sich auf ihre innovative Geschäftsidee konzentrieren können. Die Vergabe erfolgt dezentral und unbürokratisch über die Gründungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Mit dem Gründungsstipendium.NRW starten wir eine weitere wesentliche Maßnahme, um Nordrhein-Westfalen zu einem Land innovativer Start-ups und einer lebendigen Gründungsszene zu machen. Das Gründungsstipendium.NRW setzt da an, wo laut zahlreicher Studien der Schuh drückt: bei der Einkommensunsicherheit in der Anfangsphase. Mit der neuen Förderung geben wir Starthilfe für zündende Geschäftsideen in unserem Land.“
Voraussetzungen und Wege zum Gründerstipendium.NRW
- Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen und Gründer und Teams bis zu drei Personen, die zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.
- Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.
- Die Auswahl und das Coaching der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch die landesweiten Gründernetzwerke wie die STARTERCENTER NRW, die Digital Hubs und weitere Inkubatoren und Akzeleratoren.
- Informationen, Formulare und Ansprechpartner für Bewerber und Netzwerkpartner gibt es auf der Website!
Bewerben Sie sich jetzt. Füllen Sie dazu einfach das Ideenpapier aus und schicken es per E-Mail an: Nathalie Hoffmann, hoffmann@wfl-leverkusen.de
Ansprechpartner
Knut Hübner
Fördermittelberatung, Rechts- und betriebswirtschaftliche Angelegenheiten
Tel.: +49 214 8331-66
E-Mail: huebner@wfl-leverkusen.de